HBW leitet rechtliche Schritte ein
HBW strebt einstweilige Verfügung an
Durch das überraschende Urteil des Schiedsgerichts, dass der HSV Handball im dritten Anlauf doch noch die Lizenz bekommt, müsste der HBW Balingen-Weilstetten nach mehrwöchiger intensiven Planung für die DKB Handball-Bundesliga fünf Tage vor Saisonbeginn doch in der 2. Liga antreten. Die Verantwortlichen der Gallier von der Alb kündigten umgehend die Überprüfung von rechtlichen Schritten an. Nun steht fest, dass der HBW bis zum Wochenende eine einstweilige Verfügung anstrebt. „Unsere Juristen sind gerade dabei das auszuarbeiten“, sagt HBW-Präsident Arne Stumpp.
Weitere Informationen und die Hintergründe zur einstweiligen Verfügung folgen zeitnah. Die HG Saarlouis, ebenfalls vom Urteil des Schiedsgerichts betroffen, will wie der HBW beim zuständigen ordentlichen Gericht in Dortmund eine einstweilige Verfügung beantragen.