Lizenzvergabe nicht beendet

Endgültiger Beschluss weiter vertagt

Der HSV Handball gibt den Kampf um die Spielberechtigung für die Erstligasaison 2014/15 nicht auf. Nachdem auch in zweiter Instanz die Lizenz verweigert wurde, hat sich der Verein nach Rücksprache mit Thomas Summerer, einem Anwalt für Sportrecht, für den Anruf beim Schiedsgericht entschieden. Der endgültige Beschluss zur Lizenzvergabe wird somit weiter vertagt.

„Wir haben alle Unterlagen geprüft und triftige Ansatzpunkte gefunden, um die Lizenzverweigerung vor dem Schiedsgericht der Handball-Bundesliga aus den Angeln zu heben", sagte Summerer dem Hamburger Abendblatt. Es gehe nicht nur um inhaltliche, sondern auch um formale Fragen. Der Bild-Zeitung sagte Summerer laut handball-world.com: „Es gibt einige Aspekte, wonach der Lizenz-Entzug nicht rechtens ist.“ Zur Sicherheit habe sich der HSV aber laut Hamburger Abendblatt fristgerecht zum Spielbetrieb in der 3. Liga gemeldet.

Im selben Artikel steht, dass Liga-Geschäftsführer Holger Kaiser mit einer Entscheidung bis spätestens 27. Juni rechne. Eine lange Zeit – auch für den HSV, der sich laut des Anwalts eine zeitnahe Entscheidung herbeisehnt: „Wir wünschen uns eine baldige Verhandlung, möglichst schon in der kommenden Woche, um für den HSV Planungssicherheit zu haben." Um Planungssicherheit geht es auch bei den betroffenen Vereinen HBW Balingen-Weilstetten, HG Saarlouis (Klassenerhalt 1. bzw. 2. Liga) und MT Melsungen (Teilnahme EHF-Pokal).

Auch die Zeit Online berichtet von der Entscheidung des HSV. Dort endet der Artikel mit dem Hinweis, dass das Präsidium des HSV alle rechtlichen Schritte ausschöpfen müsse, auch um sich vor Schadenersatzforderungen der Gläubiger zu schützen. Des Weiteren wird wiederum auf ein Artikel der Bild verwiesen. Darin ist zu lesen, dass ein möglicher Schiedsgerichtstermin in der Woche vom 23.6. sein soll und zwar unter dem Vorsitz von Rechtsanwalt Frank Lau (Stade).

Zur Zusammensetzung des Schiedsgericht ist in der Satzung der DKB Handball-Bundesliga unter § 13 Folgendes zu lesen: „Das Schiedsgericht setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen, die alle die Befähigung zur Ausübung desstaatlichen Richteramtes haben müssen. Jede Partei benennt einen Beisitzer, der Vorsitzende und für dessen Verhinderungsfall sein Vertreter sind von den Parteien bis zum 01.12. des jeweiligen Spieljahres einvernehmlich zu benennen, gelingt eine Einigung nicht, so wird auf Antrag einer der Parteien der Vorsitzende des Schiedsgerichtes durch den Präsidenten des Landgerichtes Dortmund bzw. im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter bestimmt. Diese Bestimmung soll bis zum 31.01. des laufenden Spieljahres erfolgen. Der Vorsitzende soll Erfahrung in der Sportgerichtsbarkeit aufweisen und dem Hallenhandball nahe stehen.“

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